Allgemeine Geschäftsbedingungen der SKS Gabelstapler GmbH (Stand März 2010)

Datenschutz:

Der gesamte Bereich des Datenschutzes und vor allem der datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen werden von den Haftungsregelungen nicht erfasst.



1. Allgemeines:

 

1.1 Grundlage aller mit SKS Gabelstapler GmbH abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese AGB. AGB von Kunden sind für SKS Gabelstapler GmbH selbst dann nicht verpflichtend, wenn SKS Gabelstapler GmbH diesen nicht widerspricht. AGB der Vertragspartner werden nur mit ausdrücklicher Bestätigung der SKS Gabelstapler GmbH Vertragsbestandteil.

1.2 1.2. Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Leistungen (Service, Montage, Reparaturen etc.).

1.3 1.3. Für die Vermietung von Industriemaschinen und sonstigen Geräten gelten die allgemeinen Mietbedingungen.

1.4 1.4. Diese AGB gelten für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung zwischen SKS Gabelstapler GmbH und dem Kunden, bis dem Kunden geänderte AGB bekannt gegeben werden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages:

 

2.1 Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten SKS Gabelstapler GmbH nicht zur

Lieferung und Leistung. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von SKS Gabelstapler GmbH schriftlich, per Fax oder Email angenommen oder von der SKS Gabelstapler GmbH der Bestellung tatsächlich entsprochen wurde.

2.3 Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige technische Daten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und vorbehaltlich technischer Änderungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Spezifikationen im Vertrag.

2.4 Dem Kunden überlassene Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen stehen im jeweiligen Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurück zu erstatten. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SKS Gabelstapler GmbH nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2.5 Service-, Montage- und Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Instandsetzung bzw. dem ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Auch wenn sich die Notwendigkeiten einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.

2.6 Kostenvoranschläge für Service-, Montage- und Reparaturarbeiten sind unverbindlich.

 

3.Preise und Nebenkosten:

 

3.1 Die Preise sind Nettopreise exkl. USt für verzollte Ware.

3.2 Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Verladung, Versicherung, Abladung, Aufbau, Abbau) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine von SKS Gabelstapler GmbH durchgeführte Kalkulation der Nebenkosten ist unverbindlich.

3.3 Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuellen Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von 1.500,00 exkl. USt, ohne Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von 1.500,00 exkl. USt, so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe 300,00 exkl. USt verrechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe 300,00 exkl. USt in Rechnung gestellt.

3.4 Das zu reparierende bzw. servicierende Gerät muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung des Gerätes zu SKS Gabelstapler GmbH gehen alle Kosten des Zu- und Abtransportes zu Lasten des Kunden.

 

4. Zahlungsbedingungen:

 

4.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen prompt bei Erhalt zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4.2 Bei Zahlungsverzug ist SKS Gabelstapler GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8 % über den Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist SKS Gabelstapler GmbH berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.

4.4 Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung, auch ohne Verschulden des Kunden, Terminverlust ein, und die gesamte Forderung wird sofort fällig.

4.5 Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so ist SKS Gabelstapler GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und dem für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise die höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, umgehend den Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen.

4.6 Kommt es zu einem vom Kunden vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Abgeltung des

Erfüllungsinteresses als pauschalierten Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.

4.7 SKS Gabelstapler GmbH ist nicht verpflichtet in Zahlung genommene Gegenstände (z.B. Eintauschmaschinen) dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Bei Vertragsrücktritt hat SKS Gabelstapler GmbH die Wahl entweder das eingetauschte Gerät zurückzustellen oder dem Kunden den für die Eintauschmaschine geltenden Marktwert laut EUROTAX-Liste abzüglich 10% zu bezahlen.

4.8 Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden in allen Fällen der Vertragsaufhebung auf dessen Kosten und Gefahr an SKS Gabelstapler GmbH zurückzustellen.

4.9 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum von SKS Gabelstapler GmbH.

4.10 Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet das Eigentum von SKS Gabelstapler GmbH geltend zu machen, SKS Gabelstapler GmbH unverzüglich

schriftlich zu verständigen und alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen. 4.11 Der Geschäftsführer des Kunden haftet persönlich für die Einhaltung dieser Verpflichtung.

4.12 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

4.13 Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungs­betrages.

4.14 Gegenansprüche von SKS Gabelstapler GmbH kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

4.15 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Ersatzteillieferungen von SKS Gabelstapler GmbH dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Kaufgegenstände, Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind unbeachtlich.

 

5. Lieferung und Leistung:

 

5.1. Die vereinbarte Lieferzeit (Lieferfrist) ist unverbindlich. Sie beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (wenn dies von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung). Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.

5.2. Wird aus Verschulden von SKS Gabelstapler GmbH eine unverbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Kunde SKS Gabelstapler GmbH mit eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosen Ablauf mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.

5.3. In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg, öffentliche Unruhen, Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrverbote und Kontingentbeschränkungen sowie ähnliche Ereignisse) sind sowohl SKS Gabelstapler GmbH als auch der Kunde berechtigt, sechs Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins zurückzutreten.

5.4. Im Falle des Rücktritts ist SKS Gabelstapler GmbH unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.

5.5. Leistungstermine (Service, Montage und Reparaturen) sind unverbindlich. SKS Gabelstapler GmbH wird sich bemühen, abgestimmte Leistungstermine einzuhalten.

5.6. SKS Gabelstapler GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder nach Abschluss des Vertrages SKS Gabelstapler GmbH Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden aufkommen lassen.

 

6. Gefahrenübergang:

 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, trägt der Kunde die Preisgefahr ab Bereitstellung des Kaufgegenstandes an einen Transporteur.

 

7. Informationspflicht des Kunden:

 

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei SKS Gabelstapler GmbH oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzufordern.

 

8. Gewährleistung und Garantie:

 

8.1 SKS Gabelstapler GmbH leistet dem Kunden gegenüber Garantie in dem Umfang, in dem SKS Gabelstapler GmbH vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistet SKS Gabelstapler GmbH jedoch höchstens für 1 Jahr Garantie, dass die von SKS Gabelstapler GmbH gelieferten fabriksneuen Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von solchen Konstruktion-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag ausdrücklich festgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung einer Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit.

8.2 Wird eine Maschine oder ein Bestandteil aufgrund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen.

8.3 Die Garantie- oder Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von SKS Gabelstapler GmbH auf die Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von SKS Gabelstapler GmbH über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen.

8.4 Der Kunde hat das betreffende Gerät an den von SKS Gabelstapler GmbH bekanntgegebenen Ort zur Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten durch SKS Gabelstapler GmbH. Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich außerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte erfüllt SKS Gabelstapler GmbH nur nach Maßgabe besonderer, im jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.

8.5 Für sämtliche Verschleißteile, bei Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingter Abnützung oder für außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände wird keine Garantie oder Gewähr geleistet.

8.6 Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien SKS Gabelstapler GmbH von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zur Reparatur vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er SKS Gabelstapler GmbH über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren.

8.7 SKS Gabelstapler GmbH ist zur Garantie- oder Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

8.8 Gewährleistungs- und Garantieansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer Mängelrüge voraus. Mängelrügen sind unverzüglich nach der Übergabe der Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten, widrigenfalls die Ware als genehmigt gilt.

8.9 Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche verjähren binnen 6 Monaten.

8.10 Keine Garantie oder Gewährleistung leistet SKS Gabelstapler GmbH für Reparaturen, Umbauten, und Änderungen alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände.

 

9. Haftung:

 

9.1. Die Haftung von SKS Gabelstapler GmbH für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

9.2. Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen, schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus.

9.3. SKS Gabelstapler GmbH haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der SKS Gabelstapler GmbH) oder höherer Gewalt zurückzuführen sind.

9.4. SKS Gabelstapler GmbH haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteilen, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

9.5. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen) insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

 

10. Schlussbestimmungen:

 

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Neukirchen/Lambach als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10.3 Gegenstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein bzw. werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken.

10.5 Der Kunde hat Änderungen seines Namen oder seiner Anschrift SKS Gabelstapler GmbH umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurde. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird SKS Gabelstapler GmbH diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

10.6 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken

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